Durch den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union ergeben sich auch Änderungen hinsichtlich der Gestaltung der Impressen und Datenschutzerklärungen von Webseiten.
Die deutschen „Telemediendienste“ werden in „digital Dienste“ umbenannt.
Die Bezeichnung der nachfolgend aufgeführten Gesetze ändern sich deshalb wie folgt:
In den Impressen und Datenschutzerklärungen von Webseiten müssen die Bezeichnungen der Gesetze (soweit notwendigerweise vorhanden) entsprechend geändert werden!
Aus Telemediengesetz (TMG) wird Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und aus Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wird Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Da auch geringfügig fehlerhafte Impressen in der Vergangenheit zu kostenpflichtigen Abmahnungen geführt haben, empfehle ich vorsorglich eine zeitnahe Anpassung/Korrektur.
ÜBER DEN AUTOR
Erich Soraru
Erich Soraru ist Datenschutzbeauftragter (IHK) und Datenschutzauditor (DEKRA).
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