Diese Information bezieht sich ausschließlich auf das bekannte „normale“ WhatsApp für private Nutzer und nicht auf die Dienste WhatsApp Business, WhatsApp Business Premium sowie WhatsApp Business API. |
WhatsApp wird für private Zwecke gerne genutzt und ist der tägliche Begleiter vieler Menschen geworden. Was liegt da näher, als diesen Kommunikationskanal auch innerhalb von Unternehmen und Organisationen zu nutzen. Eine gute Idee? Leider nicht!
Schon allein ein Blick in die Nutzungsbedingungen offenbart, dass jegliche nicht-private Nutzung von WhatsApp unzulässig ist. Verstöße sind regelmäßig justiziabel und können Abmahnungen sowie die Nachforderung von Lizenzgebühren zur Folge haben.
Datenschutzrechtlich ist WhatsApp hochproblematisch, da die Datensicherheit auf den betroffenen Mobiltelefonen nicht mehr sichergestellt werden kann.
Bereits bei der Installation von WhatsApp auf dem Mobiltelefon wird das gesamte Telefonbuch an WhatsApp übertragen. Für diese Übermittlung personenbezogener Daten fehlt es jedoch an einer Rechtsgrundlage (z.B. einer Einwilligung).
Laut DSGVO liegt bei der Datenverarbeitung durch Meta (WhatsApp Mutterkonzern) Auftragsdatenverarbeitung vor. Meta müsste daher garantieren, dass die Daten der betroffenen Personen auf einem hinreichenden Datenschutzniveau verarbeitet werden. Dies könnte z.B. durch den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages oder durch sogenannte Standardvertragsklauseln gewährleistet werden. In der Produktversion für Privatkunden bestehen diese Optionen jedoch nicht.
Fazit: Die rechtskonforme Nutzung von WhatsApp ist in der gewohnten Form nicht möglich. In bestimmten Nutzungsszenarien besteht die Möglichkeit WhatsApp Business, WhatsApp Business Premium oder WhatsApp Business API zu nutzen. Dies ist jedoch nicht kostenneutral realisierbar und die Nutzung ist nicht uneingeschränkt möglich. Außerdem muss der Betrieb ggf. dediziert auf gesonderten Endgeräten erfolgen. Das heißt, diese Handys dürfen dann nicht für weitere Zwecke genutzt werden.
ÜBER DEN AUTOR
Erich Soraru
Erich Soraru ist Datenschutzbeauftragter (IHK) und Datenschutzauditor (DEKRA).
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