Anforderungen an eine Einwilligung nach Artikel 6 DSGVO

Für eine wirksame Einwilligung gelten mindestens folgende Anforderung:
- Die Einwilligung muss ausdrücklich freiwillig erfolgen. Mit der Ablehnung der Einwilligung oder dem Widerruf dürfen keinerlei Nachteile für die betroffene Person verbunden sein.
- Die Einwilligung muss stets konkret im Einzelfall erfolgen und alle Aspekte der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten umfassen. Globale Einwilligungen sind meist nicht ausreichend!
- Welche Daten werden konkret verarbeitet und/oder weitergegeben?
- Zu welchen Zwecken werden die Daten verarbeitet, gespeichert und/oder weitergegeben?
- Ein Hinweis auf die Kontaktdaten des/der Verantwortlichen muss vorhanden sein
- Falls Daten weitergegeben werden, müssen die Empfänger genau benannt werden.
- Die Einwilligung muss ausreichend über mögliche Risiken der Verarbeitung aufklären. Dies gilt insbesondere bei der Veröffentlichung im Internet (z.B. Fotos) und/oder den Datentransfer in ein Drittland außerhalb der EU (z.B. in die USA).
- Die betroffene Person muss ausführlich über ihre Rechte aus der DSGVO informiert werden. Dies gilt insbesondere für das Widerspruchsrecht.
- Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen und protokolliert bzw. dokumentiert werden.