Facebook-Fanpages und die Problematik mit der gemeinsamen Verantwortlichkeit

Facebook-Fanpages und die Problematik mit der gemeinsamen Verantwortlichkeit

Zusätzliches Material zum Download: FAQ der Datenschutzkonferenz der Länder (DSK)

Facebook Fanpages bieten unter anderen die nachfolgenden Vorteile für Unternehmen, Marken und Organisationen:

  • Reichweite und Sichtbarkeit
  • Kommunikation mit der Zielgruppe
  • Gezielte Werbung und Targeting
  • Analyse und Statistiken
  • Authentizität und Markenimage
  • Veranstaltungen und Aktionen bewerben
  • Community-Aufbau
  • Mobile Präsenz

Insgesamt bieten Facebook Fanpages eine vielseitige Plattform, um die Online-Präsenz zu stärken, die Zielgruppenbindung zu verbessern und Marketingziele zu erreichen.

 

Worin besteht die datenschutzrechtliche Problematik für die Betreiber von Facebook-Fanpages?

Meta Platforms, der Betreiber von Facebook verarbeitet, die Nutzerdaten auch zu eigenen Werbezwecken. Nähere Angaben dazu, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden, macht Facebook nicht. Der Europäische Gerichtshof hat daher mit seinem Urteil (C-210/16) bereits am 05. Juni 2018 festgestellt, dass für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eine gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen Meta Platforms und dem Betreiber der Fanpage besteht.

 

Welche Folgen hat diese “gemeinsame Verantwortlichkeit”?

Fanpage-Betreiber müssen die Rechtskonformität der gemeinsamen Datenverarbeitung mit Facebook/Meta Platforms sicherstellen und auch nachweisen können. Dies ist jedoch zur Zeit unmöglich. Verantwortliche können daher ihren Pflichten, welche sich aus der DSGVO ergeben, nicht nachkommen.

 

Müssen Verantwortliche ihre Facebook-Fanpages jetzt sofort löschen oder deaktivieren?

Der Betrieb einer Facebook-Fanpage ist nicht rechtskonform möglich und somit rechtswidrig. Der Weiterbetrieb ist daher mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden. Außerdem können Unternehmen mit hohen Bußgeldern belegt werden.



Mein persönlicher Lösungsvorschlag

 


ÜBER DEN AUTOR

Autor

Erich Soraru

Erich Soraru ist Datenschutzbeauftragter (IHK) und Datenschutzauditor (DEKRA).

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